Erbschaft-Zeitplan: Wichtige Schritte und Fristen im deutschen Erbrecht

Mit dem Erbfall – dem Tod eines Menschen – beginnt in Deutschland eine Reihe von rechtlichen Prozessen mit teils engen Fristen. Wer diese Fristen versäumt, riskiert schwerwiegende rechtliche Nachteile. Dieser Zeitplan gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle wichtigen Schritte und Termine bei der Abwicklung einer deutschen Erbschaft.
Sofort nach dem Tod: Die ersten 24–72 Stunden
- Arzt und ggf. Rettungsdienst informieren (Feststellung des Todes, Ausstellung des Totenscheins)
- Standesamt informieren: Die Sterbeurkunde muss beim Standesamt des Sterbeorts beantragt werden. Sie wird für alle weiteren Schritte benötigt.
- Bestattungsunternehmen kontaktieren: Einleitung der Bestattungsvorbereitungen
- Testament oder Erbvertrag suchen: Liegt ein eigenhändiges Testament vor, muss es beim Nachlassgericht (Amtsgericht) abgeliefert werden (§ 2259 BGB). Das Nachlassgericht eröffnet das Testament offiziell.
- Konten sichern: Informieren Sie wichtige Banken vorläufig – ohne Verfügungen zu tätigen.
Erste Woche: Behördliche Benachrichtigungen
- Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnsitz des Erblassers informieren
- Krankenkasse und Sozialversicherungsträger über den Tod informieren
- Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger benachrichtigen
- Wohnungsschlüssel sicherstellen und Wohnung des Erblassers vor unbefugtem Zugang schützen
Innerhalb von 6 Wochen: Die kritischste Frist
Erbausschlagung (§ 1944 BGB)
Die wichtigste Frist im deutschen Erbrecht: Wer eine Erbschaft nicht antreten möchte, muss sie innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls und der Berufung als Erbe beim Nachlassgericht ausschlagen. Die Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht erklärt oder notariell beglaubigt eingesandt werden.
Achtung: Bei Erben, die sich im Ausland aufhalten, verlängert sich diese Frist auf 6 Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB).
Wer die Frist versäumt, gilt automatisch als Erbe – mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich der Haftung für Nachlassschulden.
Wann lohnt sich die Ausschlagung?
- Wenn die Schulden des Erblassers sein Vermögen übersteigen (überschuldeter Nachlass)
- Wenn man die Erbschaft aus steuerlichen Gründen an Kinder weitergeben möchte (sogenannte Ausschlagung zugunsten Dritter)
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Innerhalb von 3 Monaten: Inventar und Erbschein
Nachlassinventar (§§ 1993 ff. BGB)
Auf Aufforderung des Nachlassgerichts oder eines Nachlassgläubigers müssen Erben innerhalb von 3 Monaten ein vollständiges Nachlassinventar einreichen. Wer diese Frist versäumt, haftet unbeschränkt für alle Nachlassschulden.
Erbschein beantragen
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das die Erbenstellung nachweist. Er wird vom Nachlassgericht (Amtsgericht) ausgestellt und ist erforderlich für:
- Verfügungen über Bankkonten des Erblassers
- Umschreibung von Grundstücken im Grundbuch
- Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Behörden
Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Nachlassgericht 4–12 Wochen.
Innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis: Erbschaftsteuererklärung
Das Finanzamt wird in der Regel automatisch vom Nachlassgericht und von Banken über den Erbfall informiert. Erben haben nach Kenntnis des Erbfalls 3 Monate Zeit, den Erbfall dem Finanzamt anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Die vollständige Erbschaftsteuererklärung muss dann innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist eingereicht werden (in der Regel weitere 3–6 Monate).
Erbschaftsteuer-Freibeträge
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
|---|---|
| Ehegatte / Lebenspartner | € 500.000 |
| Kind | € 400.000 |
| Enkel | € 200.000 |
| Eltern / Großeltern (Erbfall) | € 100.000 |
| Alle übrigen Personen | € 20.000 |
Innerhalb von 6 Monaten: Mietvertrag und laufende Verträge
- Mietvertrag der Wohnung des Erblassers: Erben treten in den Mietvertrag ein (§ 563 BGB). Sie können mit einer Frist von 3 Monaten außerordentlich kündigen.
- Laufende Versicherungsverträge prüfen und ggf. kündigen
- Bankverträge und Daueraufträge prüfen und anpassen
- Digitale Konten und Abonnements kündigen
Innerhalb von 3 Jahren: Pflichtteilsansprüche
Pflichtteilsansprüche (§ 2303 BGB) verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und der die den Pflichtteilsanspruch begründenden Umstände (§ 2332 BGB). Wer also enterbt wurde oder einen zu geringen Erbteil erhalten hat, sollte seinen Anspruch zeitnah anmelden.
Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – aber die Erbengemeinschaft ist auf Auflösung angelegt. Praktisch sollte die Aufteilung des Nachlasses innerhalb von 6–18 Monaten nach dem Erbfall abgeschlossen sein, um laufende Kosten (Miete, Grundsteuer) zu begrenzen.
Vollständige Zeitleiste auf einen Blick
| Frist | Maßnahme |
|---|---|
| Sofort | Sterbeurkunde, Testament abliefern |
| 6 Wochen (6 Monate im Ausland) | Erbausschlagung erklären |
| 3 Monate | Nachlassinventar, Erbschein beantragen |
| 3 Monate | Erbfall beim Finanzamt anzeigen |
| 3 Monate | Mietvertrag außerordentlich kündigen |
| 3 Jahre | Pflichtteilsansprüche geltend machen |
Wie Racine hilft
Racine unterstützt Erbengemeinschaften dabei, den unstrukturierten Teil der Nachlassabwicklung – die Aufteilung des Hausrats – schnell und transparent zu gestalten:
- Digitales Nachlassinventar für alle beweglichen Güter
- Wunschäußerung aller Miterben
- Faire Verteilungsvorschläge
- Dokumentation der Einigung als Basis für den Erbauseinandersetzungsvertrag
Fazit
Die Nachlassabwicklung in Deutschland ist durch klare rechtliche Fristen strukturiert. Wer diese Fristen kennt und einhält, schützt sich vor erheblichen rechtlichen und finanziellen Nachteilen. Digitale Werkzeuge wie Racine helfen dabei, die nicht gesetzlich geregelten Aspekte – die Aufteilung beweglicher Güter – ebenfalls strukturiert und fair zu gestalten.
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