Was tun, wenn ein Angehöriger stirbt? Der vollständige Leitfaden für Deutschland

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist einer der schwersten Momente im Leben. Mitten in der Trauer sehen sich Angehörige plötzlich mit einer Vielzahl bürokratischer und rechtlicher Aufgaben konfrontiert. Dieser Leitfaden führt Sie chronologisch durch alle wichtigen Schritte – damit Sie nichts vergessen und keine Fristen versäumen.
Innerhalb der ersten Stunden: Das Unmittelbar Notwendige
Arzt und Behörden informieren
- Rufen Sie den Hausarzt oder – bei einem plötzlichen oder unerwarteten Tod – den Notruf (112).
- Der Arzt stellt den Totenschein (Leichenschauschein) aus. Dieses Dokument ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.
- Bei einem unnatürlichen Todesfall (Unfall, Suizid) wird die Polizei eingeschaltet.
Bestattungsunternehmen kontaktieren
Ein Bestattungsunternehmen übernimmt die Überführung und unterstützt Sie bei der Vorbereitung der Beerdigung. Die Beerdigungskosten sind gemäß § 1968 BGB vorrangig aus dem Nachlass zu begleichen.
Innerhalb von 3 Werktagen: Sterbeurkunde
Standesamt
Die Sterbeurkunde muss beim Standesamt des Sterbeorts beantragt werden. Benötigt werden:
- Totenschein (Leichenschauschein)
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (falls vorhanden)
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
Fordern Sie mehrere beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde an – Sie werden diese für verschiedene Behörden und Institutionen benötigen.
Innerhalb der ersten Woche: Wichtige Benachrichtigungen
Nachlassgericht (Amtsgericht)
Das Nachlassgericht (Abteilung des Amtsgerichts am letzten Wohnsitz des Erblassers) muss über den Todesfall informiert werden. Wenn ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, muss dieses unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert werden (§ 2259 BGB). Das Gericht eröffnet das Testament und informiert die Erben.
Banken und Versicherungen
- Informieren Sie die Hausbank des Verstorbenen.
- Holen Sie eine Übersicht aller Konten und des aktuellen Saldos ein.
- Klären Sie, ob eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt wurde oder ob zunächst der Erbschein abgewartet werden muss.
- Informieren Sie die Lebensversicherung – viele Versicherungen zahlen an benannte Bezugsberechtigte direkt aus (außerhalb des Nachlasses).
Weitere Stellen
- Rentenversicherung / Deutsche Rentenversicherung: Rente muss unverzüglich abgemeldet werden; Überzahlungen müssen zurückgezahlt werden.
- Krankenkasse: Mitversicherung endet mit dem Tod des Mitglieds.
- Arbeitgeber: Bei verstorbenen Arbeitnehmern; Abrechnung ausstehender Gehälter und Urlaubsansprüche.
- Vermieter: Falls der Verstorbene zur Miete wohnte.
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Innerhalb von 6 Wochen: Die wichtigste rechtliche Entscheidung
Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Nach deutschem Erbrecht wird die Erbschaft zunächst automatisch erworben. Wer sie nicht annehmen möchte, muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls die Erbausschlagung beim Nachlassgericht erklären (§ 1944 BGB). Diese Frist verlängert sich auf 6 Monate, wenn sich der Erbe im Ausland aufhält.
Wann sollte man ausschlagen?
- Wenn der Nachlass überschuldet ist (Schulden übersteigen das Vermögen)
- Wenn aus steuerlichen oder familiären Gründen die Erbschaft an die nächste Generation weitergeleitet werden soll
Beachten Sie: Die Erbausschlagung ist nach Ablauf der Frist grundsätzlich nicht mehr möglich – außer bei erfolgreicher Anfechtung wegen Irrtum oder arglistiger Täuschung (§§ 1954 ff. BGB).
Innerhalb von 3 Monaten: Erbschein und Inventar
Erbschein beantragen
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung nachweist und für die Abwicklung des Nachlasses (Bankkonten, Grundbuch) unentbehrlich ist. Er wird beim Nachlassgericht beantragt. Benötigt werden:
- Sterbeurkunde
- Ggf. Testament oder Erbvertrag
- Personalausweis des Antragstellers
- Versicherung an Eides statt zu den Erbverhältnissen
Nachlassinventar erstellen
Ein vollständiges Nachlassinventar (§ 1993 ff. BGB) schützt Erben vor unbeschränkter Haftung für Nachlassschulden. Es umfasst:
- Alle Vermögenswerte (Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge, Hausrat)
- Alle Schulden und Verbindlichkeiten
Mit Racine können Sie das Inventar der beweglichen Güter schnell und übersichtlich digital erfassen und mit allen Miterben teilen.
Innerhalb von 3 Monaten: Steuerliche Pflichten
Erbschaftsteuer-Anzeige
Erben müssen den Erbfall innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis beim zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG). Das Finanzamt fordert dann zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf.
Erbschaftsteuerliche Freibeträge (§ 16 ErbStG):
- € 500.000 für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
- € 400.000 je Kind (auch Stiefkinder)
- € 200.000 je Enkel
- € 100.000 für Eltern und Großeltern (beim Erbfall)
- € 20.000 für alle übrigen Erwerber
Einkommensteuer des Erblassers
Die Einkommensteuererklärung des Erblassers für das Todesjahr muss von den Erben eingereicht werden. Hierzu empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Steuerberaters.
In den folgenden Wochen: Wohnung und Verträge
Mietvertrag
Erben treten automatisch in den Mietvertrag des Erblassers ein (§ 563 BGB). Sie können das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten außerordentlich kündigen, sofern sie nicht selbst einziehen. Bis zur Kündigung läuft die Miete weiter – als Nachlassverbindlichkeit.
Laufende Verträge kündigen
Prüfen und kündigen Sie alle laufenden Verträge:
- Zeitschriften-Abonnements
- Mobilfunk- und Internetverträge
- Streaming-Dienste und digitale Abonnements
- Vereinsmitgliedschaften
- Kfz-Versicherung
Die Aufteilung des Hausrats: Wo Racine hilft
Sobald die dringlichsten bürokratischen Schritte erledigt sind, steht die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft an – insbesondere die Aufteilung des Hausrats. Hier hilft Racine:
- Erstellen Sie gemeinsam mit allen Miterben ein vollständiges digitales Inventar aller beweglichen Güter
- Ermöglichen Sie allen Beteiligten, ihre Wünsche transparent zu äußern
- Erzielen Sie eine faire Einigung – mit Unterstützung durch strukturierte Verteilungsvorschläge
- Dokumentieren Sie die Vereinbarung als Grundlage für den Erbauseinandersetzungsvertrag
Vollständige Checkliste
- Arzt / Notruf informieren, Totenschein erhalten
- Bestattungsunternehmen kontaktieren
- Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen (mehrere Kopien)
- Testament / Erbvertrag beim Nachlassgericht abliefern
- Banken, Versicherungen, Rentenversicherung informieren
- Innerhalb von 6 Wochen: Erbausschlagung prüfen und ggf. erklären (6 Monate im Ausland)
- Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
- Nachlassinventar erstellen (mit Racine)
- Innerhalb von 3 Monaten: Erbfall beim Finanzamt anzeigen
- Mietvertrag prüfen und ggf. kündigen
- Laufende Verträge kündigen
- Hausrat unter Miterben aufteilen (mit Racine)
- Erbschaftsteuererklärung einreichen
- Erbauseinandersetzungsvertrag abschließen
Fazit
Der Tod eines Angehörigen stellt Hinterbliebene vor große emotionale und organisatorische Herausforderungen. Mit einem klaren Überblick über alle notwendigen Schritte und die geltenden Fristen – insbesondere die 6-Wochen-Frist zur Erbausschlagung – lässt sich die Nachlassabwicklung strukturiert bewältigen. Für die Aufteilung des Hausrats steht Ihnen Racine zur Seite.
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